BEM + §5(1) EntgFG (BEM)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 14.02.2014, 10:03 (vor 3750 Tagen) @ ferluipear

Servus Ferlui,

» eine meiner SB's bekam ein Schreiben,
Bist du gemäß § 95 (2) vom AG informiert worden oder von der Kollegin>

» in der ihr ein BEM angeboten wurde,
» wo ich ihr riet, dieses anzunehmen.
» In der Woche erhielt sie ein weiteres Schreiben, in der darauf verwiesen
» wurde, dass sie häufiger 1-3 Tage krank ist.
Bist du auch hier gemäß § 95 (2) vom AG informiert worden>

» Daher prüfe man nach §5(1)
» EntgFG ob eine Bescheinigung ab dem ersten Tag der AU zu verlangen wäre.
Laut benanntem Gesetz kann er das machen.

» Dann heißt es:
» "Wir bitten Sie um schriftliche Stellungnahme, welche Gründe für die
» häufigen Kurzerkrankungen verantwortlich sind. Sollten wir bis zum ...
» keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie von
» einer Stellungnahme absehen."
Der AG scheint seine Entscheidung von den Gründen abhängig zu machen.
Die Koll. ist allerdings nicht verpflichtet diese zu nennen.
Sollten diese Fehltage behinderungsbedingt sein kann sie ihm dies so mitteilen.

» Frist war 15 Tage.
» Habt Ihr Erfahrung mit sowas>
» Wie läuft sowas bei Euch>
Hier wäre dringend ein Gespräch SBV - AG oder BASchwb angebracht.
Dies wäre nach § 84(1) sowieso überfällig.
Dann merkst du schon wo es hingeht und kannst deine Beratung darauf abstellen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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