Antrag (Gleichstellung)
Servus Sigurd,
» eine Krankenschwester Station Geburtshilfe,hat die stellvertretende Leitung
» inne,und ist schon einige Wochen krank, sie hat 30% GdH,hat jetzt ein
» Gleichstellungsauftrag gestellt,
Ich hoffe, dass du sie dabei unterstützt hast.
» aufgrund einer möglichen Versetzung in
» einer Internistischen oder Chirurgischen Abteilung, was sie ihrer Meinung
» nicht bewältigen kann, da die Belastungen dort zu hoch sind, nach ihrer
» Meinung.
Was bedeutet "mögliche Versetzung">
Warum soll sie dahin>
» Meine Frage ist, kann sie das ablehnen>-und reicht das aus für ein
» Gleichstellungsantrag aus>
Das ist kein abschließender Grund für eine Gleichstellung.
Tipp hierzu: Bitte lese unter A-Z alles zur Gleichstellung!
» hat sie weiter ein Anspruch auf die
» entsprechende Vergütung als Stellvert.Leitung...>
Wenn es keinen TV gibt, der eine gesundheitsbedingte Rückstufung verhindert wird sie für die Tätigkeit bezahlt die sie ausübt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter