Aufhebungsvertrag - SBV am Standort (Allgemeines)

Garten, Offenbach am Main, Hessen, Wednesday, 26.02.2014, 13:55 (vor 4621 Tagen)

Guten Tag,

Der SBV am Standort wird auf deren Wunsch ein Aufhebungsvertrag
angeboten.
Ist der erste Stellvertreter vom AG mit ins Boot zu nehmen>
Vorab Danke für Eure Rückmeldung.


Viele Grüße
W.K.

Aufhebungsvertrag - SBV am Standort

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 26.02.2014, 18:24 (vor 4621 Tagen) @ Garten

Hallo W.K.

» Der SBV am Standort wird auf deren Wunsch ein Aufhebungsvertrag
» angeboten.
» Ist der erste Stellvertreter vom AG mit ins Boot zu nehmen>
Wenn es so ist wie du beschreibst hat über den AV keiner mit dem Stelli zu sprechen.
Siehe auch unter http://www.schwbv.de/aufhebungsvertrag.html
Allerdings ist es sinnvol dem Stelli dies mitzuteilen, denn dieser rutscht nun nach und wird VP.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Aufhebungsvertrag - SBV am Standort

Garten, Offenbach am Main, Hessen, Thursday, 27.02.2014, 09:03 (vor 4621 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Guten Morgen,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Leider kann ich den angegebenen Link nicht öffnen.
Ist da vielleicht ein Vertipper drin>

Gruß
W.K.

Aufhebungsvertrag - SBV am Standort

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.02.2014, 09:17 (vor 4621 Tagen) @ Garten

» Ist da vielleicht ein Vertipper drin>
Nun funktioniert es :-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Aufhebungsvertrag - SBV am Standort

Eva_1, Bayern, Thursday, 27.02.2014, 08:53 (vor 4621 Tagen) @ Garten

Guten Morgen

ich krieg graue Haare bei dem was alles so passiert und was ich selber tagtäglich neues erleben muss.

Ich kann nur jedem raten die offizielle Stellen - sprich Integrationsamt und Arbeitsagentur - und zwar BEVOR ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, einzuschalten.

Wir haben den Fall, dass nach unterschriebenem Aufheber mit Einhaltung der Kündigungsfrist, trotz Zusage aller Stellen das es nicht zu einer Sperre bei der AA kommt, genau dies geschehen ist.
Und zwar nicht nur einen 3 monatige Sperre, sondern dem ehemaligen Kollegen wurde seitens der AA eine weitere 6 monatige Wartezeit erklärt. Erst danach könne er Leistung seitens der AA erhalten. Was das nach sich zieht brauche ich Euch nicht erklären.
Der Klageweg vor dem Sozialgericht stehe ja jedem offen.

Beste Grüße

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