Wahlbehinderung (Wahlen)

gefreiter, Deutschland/Niedersachsen, Friday, 28.02.2014, 19:29 (vor 4618 Tagen)

Hallo,
wir hatten heute eine Wahlversammlung (einfaches Wahlverfahren) und haben nach unserem Wissen alles genau nach den Richtlinien abgewickelt. Den Schlüssel, für den von uns rechtzeitig reservierten Raum, sollten wir vor der eigentlichen Wahlversammlung wieder abgeben, was wir ablehnten, da dort die gesamten Wahlunterlagen incl. vorbereiteter Wahlurne lagen. Wir mussten u.a noch Wegweiser für die Wahl aufstellen und somit war der Raum nicht mehr unter unserer Aufsicht. Wir haben gedacht,
das wir für diese Zeit das Hausrecht für diesen Raum haben, aber jetzt wurde uns mit Abmahnung gedroht, weil wir den Schlüssel nicht wieder herausgegeben haben.
Selbst gestandene IG Metaller und auch die bei der Wahl anwesende Gebärdendolmetscherin kennen sich mit so einem Verhalten nicht aus, da es wohl "einmalig" ist.
Ich und mein Stellvertreter wurden dennoch einstimmig zur VP und stelv. VP gewählt.
Wenn wir weiterhin so unter Druck gesetzt werden, wird uns die Ausübung des dringend benötigten Ehrenamt der Behindertenvertretung unmöglich gemacht!
Wir sind soweit und möchten einen Anwalt einschalten, aber wer trägt die Kosten > Gewerkschaftlich sind wir nicht organisiert.
Vielleicht finden wir hier im Forum Hilfe. Danke.
Gruß

--
gefreiter


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