Wahlbehinderung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 01.03.2014, 08:02 (vor 4618 Tagen) @ gefreiter

Hallo Gefreiter,
» wir hatten heute eine Wahlversammlung (einfaches Wahlverfahren) und haben
» nach unserem Wissen alles genau nach den Richtlinien abgewickelt. Den
» Schlüssel, für den von uns rechtzeitig reservierten Raum, sollten wir vor
» der eigentlichen Wahlversammlung wieder abgeben,
Richtig gehandelt, dass ihr ihn behalten habt.

» die gesamten Wahlunterlagen incl. vorbereiteter Wahlurne lagen. Wir mussten
» u.a noch Wegweiser für die Wahl aufstellen und somit war der Raum nicht
» mehr unter unserer Aufsicht. Wir haben gedacht,
» das wir für diese Zeit das Hausrecht für diesen Raum haben,
Hattet ihr auch!
Zitat aus Kommentierung zum BetrVG: Die Einladenden üben im Versammlungsraum grundsätzlich das Hausrecht aus. Es erstreckt sich auf die mit der Durcqhführung der Versammlung notwendigen Handlungen, einschließlich der Sicherung des Zugangsrechts zum Versammlungsraum.

» wurde uns mit Abmahnung gedroht, weil wir den Schlüssel nicht wieder
» herausgegeben haben.
Da stellt sich doch erst mal die Frage: Wer hat gedroht>
Wahrscheinlich jemand aus der Untern oder mittleren Hirarchieebene, der wenig Ahnung vom BetrVG bzw. SGB IX hat.
Und wenn doch kannst du der Sache locker entgegensehen. Jeder RA oder Richter wird denjenigen schon belehren, dass du rechtens gehandelt hast.

» Selbst gestandene IG Metaller und auch die bei der Wahl anwesende
» Gebärdendolmetscherin kennen sich mit so einem Verhalten nicht aus, da es
» wohl "einmalig" ist.
Nur weil man Metaller oder Dolmescher ist hat man wenig Ahnung von Gesetzen.

» Ich und mein Stellvertreter wurden dennoch einstimmig zur VP und stelv. VP
» gewählt.
Gratulation! :flower:

» Wenn wir weiterhin so unter Druck gesetzt werden, wird uns die Ausübung des
» dringend benötigten Ehrenamt der Behindertenvertretung unmöglich gemacht!
Du bist doch auch BR und weist wie euer AG tickt. Der SBV wird er nicht mehr Probleme machen als dem BR.

» Wir sind soweit und möchten einen Anwalt einschalten, aber wer trägt die
» Kosten >
Aus meiner Sicht (noch) nicht notwendig.
Die Bezahlung des RA ist wie beim BR geregelt.

» Gewerkschaftlich sind wir nicht organisiert.
Da hättet ihr nun Rechtsschutz.

PS: Bitte noch heuer SBV Grundlagenseminar besuchen!!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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