Teilnehme von Sehbehinderten (Wahlen)

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Thursday, 06.03.2014, 10:00 (vor 4612 Tagen)

Hallo,
bei uns wird am 17.03. der neue Betriebsrat gewählt - Listenwahl. Jetzt sprach uns ein Sehbehinderter Kollege an, der die Aushänge nicht lesen kann.
Frage: Ist es zulässig ihm die Aushänge per Mail zuzusenden>
Darf er Briefwahl machen>
Danke+Gruß, Cordula


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