Teilnehme von Sehbehinderten (Wahlen)
Hallo Cordula,
» bei uns wird am 17.03. der neue Betriebsrat gewählt - Listenwahl. Jetzt
» sprach uns ein Sehbehinderter Kollege an, der die Aushänge nicht lesen
» kann.
Kleine Nachlässigkeit des Wahlvorstandes
» Frage: Ist es zulässig ihm die Aushänge per Mail zuzusenden>
Ja.
» Darf er Briefwahl machen>
Ja, oder eine Person des Vetrauens mit ins Wahllokal mitnehmen.
Diese darf für ihn die Kreuzcen machen.
PS: Denke bitte bei der anstehenden SBV-Wahl daran es richtig zu machen 
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter