Seminarbesuch (Seminare / Fortbildung)

Mister M, Bayern (Franken), Tuesday, 25.03.2014, 16:28 (vor 3689 Tagen) @ aggie

Hallo Astrid,

erstmal ist klarzustellen, dass nach SGB IX die Vertrauensperson in eigener Verantwortung die Notwendigkeit der Seminarbesuche feststellt. Dies findest Du unter A-Z unter "Seminare".

Eher sieht dein AG Probleme, dass Verwandschaft in der Nähe des Seminarortes wohnt. Das geht 1. ihm überhaupt nichts an und 2. nach dem Ende des Seimars bzw. -tages hast Du Feierabend. Meines Wissens nach hat der AG nach Feierabend kein Direktionsrecht. ;-)

Ich würde dem AG freundlich, aber bestimmt auf die entsprechenden Passagen im SGB IX hinweisen, ggfs. in der Kommentierung nachlesen und ihm mitteilen, dass er Seminarbesuche nur gerichtlich untersagen kann.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Ton die Musik macht und man nicht gleich das Kriegsbeil ausgraben muss. Auch kann ein Anruf vom Intergrationsamt beim AG Wunder bewirken.

Hast Du schon eine Grundschulung absolviert>

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Grüße aus dem schönen Franken!

Michael


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