Depressionen (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 27.03.2014, 18:15 (vor 3708 Tagen) @ Gaston

Hallo Gaston,

als Antragsteller zu einer Erkrankung seitenlange eigene Erläuterungen zu schreiben ist unnötig wie ein Kropf. Das interessiert das VA idR nicht die Bohne.
Du gibst die Krankheit im Antrag an, ordnest der Krankheit einen behandelnden Arzt zu und gut.
Die Versorgungsämter interessieren nur die angeforderten ärztlichen Stellungnahmen, die dann auf die in der VersmedV, Teil B Nr. 3.7, angegebenen Kriterien eingehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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