Depressionen (Antragstellung / Widerspruch)

Ede vom Bayerwald, Monday, 06.08.2007, 16:02 (vor 6134 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

wir haben hier mindestens zwei Fälle, wo die Depressionen der Kollegen bei der Berechnung des Grades der Behinderung eine bedeutende Rolle spielen.

Wichtig ist ein entsprechendes Schreiben des behandelnden Psychologen, in dem die FUNKTIONSBEEINTRÄCHTIGUNGEN darstellt werden, unter denen der kranke Kollege leide, sowie deren Auswirkungeen auf das tägliche Leben und das Arbeitsleben, die beschreiben in wieweit der ANtragsteller durch diese Funktionsstörungen in seinem täglichen Leben behindert wird, bei welchen Tätigkeiten usw.

Behinderung ist eine Funtionsbeeinträchtigung der Körper- und anderen Lebensfunktionen im Vergleich mit einem gesunden gleichaltrigen Menschen des gleichen Geschlechts.

Unter diesen Bedingungen werden auch Psychische Erkrankungen und dazu zählen Depressionen wirksam im Zusammenhang mit der Anerkennung eines Grades der Behinderung. Je nach Schwere durchaus auch Schwerbehinderung!

Viel Erfolg

Ede vB


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