Arbeitsräume, Pausenräume (Hilfsmittel)

elschwoabos, NRW, Thursday, 03.04.2014, 11:10 (vor 3683 Tagen) @ ferluipear

» Ich lese gerade die Arbeitsstättenverordnung, wo ja in §6(6) geregelt ist,
» dass Pausenräume eingerichtet werden müssen.
»
» Alles wunderbar. Jetzt steht im zweiten Satz dieses Absatzes, dass es nicht
» gilt, "wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren
» Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für
» eine Erholung während der Pause gegeben sind."
»
» Jetzt läßt sich darüber streiten, ob wir als Amt dort gleichwertige
» Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben haben.

Hi Ferlui,

1. Wird das in der ASR A2.4 weiter konkretisiert. Siehe hier:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf>__blob=publicationFile&v=2

2. Zu Deinem konkreten Fall:
Ihr müsst mittels einer Gefährdungsbeurteilung belegen, dass ein Pausenraum nicht notwendig ist. Da sind wir bei den Vorausstetzungen. So aus der Hüfte geschossen sehe ich als unabdingbar, das während der Pause:
- kein Kundenverkehr
- kein Besuch von anderen Beschäftigten in dienstlichen Angelegenheiten
- keine Telefonate dienstlichen Charakters
stattfinden.
Also kurz gesagt: Der Beschäftigte darf dienstlich von nichts und niemandem erreichbar sein, bzw. in seiner Pause gestört werden.
Dass einer arbeitet, der Kollege Pause macht, kann beim Pausierenden bereits zu Störungen führen. Aber das kann nur mit einer Gefährdungsbeurteilung zu belegen sein.
Der richtige Ansprechpartner wäre hier die Fachkraft für Arbeitssicherheit, sofern vorhanden (Betriebsgröße).

Für weitergehende Fragen bezüglich Themen der Arbeitssicherheit empfehle ich
www.sifaboard.de

HTH

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.


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