§ 68 Abs. 4 SGB IX "junge Erwachsene" ??? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 03.04.2014, 15:51 (vor 4585 Tagen)

Hallo,

ich suche mir gerade einen Wolf nach der Definition des o.a. Begriffs. Mein Kommentar (Neumann/Pahlen) schweigt sich dazu aus.

Gefunden habe ich bisher nur in § 7 SGB VIII den Begriff "junge Volljährige" mit der Altersgrenze 27. Ist diese Definition vielleicht auch für das SGB IX verwendbar >

Das LASV Brandenburg sagt ja,
[link=http://]http://www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.265927.de[/link]
in Hamburg setzt man eine Grenze von 25:
[link=http://]http://www.hamburg.de/integrationsamt/3990424/programm-junge-menschen.html[/link]
Mein zuständiges IA schweigt sich im Internetauftritt dazu aus und telefonische Ansprechpartner geraten ins Stottern.

Da wir einen Bewerber haben, der zum Ausbildungsbeginn 26 sein wird, aber ansonsten die Voraussetzungen des § 68 Abs. 4 erfüllt, wäre die Klärung der Frage nicht unwichtig.
Vielleicht hat ja schon mal jemand von Euch damit zu tun gehabt oder aber andere Kommentare sind da auskunftsfreudiger.

--
&Tschüß

Wolfgang


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