§ 68 Abs. 4 SGB IX "junge Erwachsene" ??? (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 03.04.2014, 17:19 (vor 4585 Tagen) @ albarracin

Servus Wolfgang,

» ich suche mir gerade einen Wolf nach der Definition des o.a. Begriffs. Mein
» Kommentar (Neumann/Pahlen) schweigt sich dazu aus.
Der Knittel meint dazu:
Die mit Wirkung vom 1. 5. 2004 eingeführte Neuregelung stellt behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während einer Berufsausbildung im Betrieb oder einer Dienststelle schwerbehinderten Menschen in begrenztem Umfang gleich. Als Jugendliche bzw. junge Erwachsene gelten Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (§ 7 SGB VIII).

» Gefunden habe ich bisher nur in § 7 SGB VIII den Begriff "junge
» Volljährige" mit der Altersgrenze 27. Ist diese Definition vielleicht auch
» für das SGB IX verwendbar >
Scheint so.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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