Gleichstellung eines Beamten (Gleichstellung)

Jochachim, Monday, 07.04.2014, 10:27 (vor 3679 Tagen)

Guten Morgen,
als damals viele Behörden ihren Standort wechselten, mussten viele Kollegen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 nicht mit umziehen. Ich habe einen GDB von 30 und bin durch meine Behinderung gesundheitlich stärker eingeschränkt, auch wenn ich nur 30 bekommen habe. Kann man mit einer Gleichstellung erreichen, dass man im Falle eines Umzugs der Bundesbehörde nicht mit umziehen muss>


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