Gleichstellung eines Beamten (Gleichstellung)
Hallo Joachim,
Hardy hat grundsätzlich recht. Dies ist ein Forum für die SBV!
» als damals viele Behörden ihren Standort wechselten, mussten viele Kollegen
» mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 nicht mit umziehen. Ich habe
» einen GDB von 30 und bin durch meine Behinderung gesundheitlich stärker
» eingeschränkt, auch wenn ich nur 30 bekommen habe. Kann man mit einer
» Gleichstellung erreichen, dass man im Falle eines Umzugs der Bundesbehörde
» nicht mit umziehen muss>
Um die Frage ordungsgemäß beantworten zu können benötigt man das dienststelleninterne Wissen, dass deine SBV bzw. dein PersR hätte.
Vielleicht hilft dir aber dies weiter.
http://www.schwbv.de/gleichstellung2.html
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter