Beteiligung der SBV bei noch nicht erfolgter Gleichstellung (Gleichstellung)

Kati, Friday, 11.04.2014, 11:36 (vor 3674 Tagen)

Liebe Forummitglieder,

Ich habe zwar schon einmal eine ähnliche Frage zum Thema gestellt. Bin mir allerdings in diesem speziellen Ball nicht sicher und möchte gern noch einmal nachfragen.

Ein Bewerber hat sich auf eine Stelle beworben. Genauer Grad der Behinderung ist nicht bekannt. Er hat nur erwähnt, dass er einen Antrag auf Gleichstellung bei der AfA eingereicht hat.

Jetzt die Frage: Ist dieser mit der Antragsstellung wie ein Mensch mit Schwerbehinderung zu behandeln und sollte bei Eignung eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgen>

Ich weis, dass die SBV nicht zu beteiligen ist solange eine Gleichstellung nicht vorliegt. Sollte allerdings ein positiver Bescheid erfolgen, und die Gleichstellung rückwirkend zum Tag der Antragstellung erfolgen hätte die SBV beteiligt werden müssen. Wie sollte man sich in solchen Fällen als SBV und als AG verhalten>

Ich bedanke mich für eure Antwort und verbleibe

mit vielen Grüßen

Katja


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