Beteiligung der SBV bei noch nicht erfolgter Gleichstellung (Gleichstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 13.04.2014, 12:45 (vor 3672 Tagen) @ Kati

Hallo Katja,

» Ich habe zwar schon einmal eine ähnliche Frage zum Thema gestellt. Bin mir
» allerdings in diesem speziellen Ball nicht sicher und möchte gern noch
» einmal nachfragen.
Du hast nicht nur eine ähnliche sondern die gleiche gestellt.
Antwort wird hier nicht anders ausfallen.

Ist denn kein anerkannter Schwerbehinderter bei den Bewerbern.
Wenn ja, bist du doch sowieso bei allen dabei.

» Wie sollte man sich in solchen Fällen als SBV und als AG verhalten>
Am besten wäre es, wenn der PR und die SBV bei allen Gesprächen, unabhängig von der Bewerberlage, anwesend sind.
Dies erfordert einiges an Verhandlungsgeschick. Wenn man aber den AG von Seiten PR darauf hinweist, dass möglicherweise den Einstellungen widersprochen wird wegen unklarer Einhaltung von Gesetzen und die daraus folgenden Zeitverzögerungen oder ggf. neue Einstellungsgespräche kann dieser abwägen ob es nicht im Sinne der Zusammenarbeit besser wäre euren Vorschlag zu akzeptieren.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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