Ausbildung zur Betrieblichen Gesundheitslotsin (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 14.04.2014, 15:31 (vor 3669 Tagen) @ Muenchen

Hallo Karin,
» Er sagt er muss diese Maßnahme dem PR melden und er möchte keinen Ärger.
» Meine Frage, muss ein Personalrat einer Maßnahme zustimmen die nichts mit
» ihm zu tun hat>>
Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 75 bzw. 76 BPersVG bei Fortbildungen.
Das bedeutet, der Chef muss den Vorgang dem PR vorlegen!

» Nun hat mich der Chef gefragt ob wir das nicht so sagen können, wir gehen in ein Seminar wo es
» sich um Angelegenheiten handelt die Schwerbehinderte betreffen.
Dann geht es den PR nichts an.

» Nachdem hier wieder ein Vorfall war mit einer Kollegin die Alkohol in Mengen getrunken
» hat und heimgeschickt wurde stellt sich der Personalrat stur und will
» nichts mehr hören... wie gesagt dort besteht eine CO - Abhängigkeit. Trotz
» aller Hinweise auf unterlassene Hilfeleistung wenn man nicht tätig wird
Dies trifft aber vor allem auf den Chef zu, denn dieser ist hier der erste Handelnde, unabhängig von einer Dienstvereinbarung.
Außerdem steht es dem Chef frei, selbst einen neuen Entwurf vorzulegen der dann im Falle der Nichteinigung zur Einigungsstelle geht.
Fazit: Chef sein bedeutet nicht nur nett sein sondern wenn es notwendig ist auch mal hart durchzugreifen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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