Ende Zeitvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Jule, Brandenburg, Sunday, 01.06.2014, 20:06 (vor 3626 Tagen)

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ich benötige Eure Hilfe und den gesammelten Sachverstand.

Sachverhalt:
Mitarbeiter wurde mittels Zeitvertrag ab 01.01.2013 befristet bis 31.12.2013 eingestellt. Die Befristung wurde frühzeitig bis zum 31.12.2014 verlängert. Der Mitarbeiter gilt als überaus kompetent und zuverlässig. Fehlzeiten gab es in den letzten 15 Monaten keine. Nunmehr ist der Mitarbeiter kurzzeitig krank und der AG hat entschieden, keinen Dauerarbeitsvertrag ab 01.01.2015 auszuhändigen. (Eine weitere Befristung ist gesetzlich ausgeschlossen!)

Mein AG hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ab 01.01.2015 diese Stelle erneut mit einem befristeten Arbeitsvertrag ausgeschrieben werden soll. Auch die Entgeltgruppe wird die Gleiche sein. Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen ist natürlich ausdrücklich erwünscht.

Frage:
Gibt es ein Urteil oder sonstige Literatur, mit der ich meinen AG überzeugen kann, dieses Vorhaben so nicht umzusetzen>

Es kann doch nicht sein, dass -gerade im öffentlichen Bereich- Stellen ständig einer Befristung unterliegen und wenn das Gesetz greifen würde; schwupps, kommt ein/e neue/r Mitarbeiter/in.

Ich freue mich auf hoffentlich zahlreiche Antworten.

Weiterhin viel Freude an Eurer Arbeit.

--
Herzliche Grüße

Jule


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