Ende Zeitvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 02.06.2014, 09:42 (vor 3625 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,

» Mitarbeiter wurde mittels Zeitvertrag ab 01.01.2013 befristet bis
» 31.12.2013 eingestellt. Die Befristung wurde frühzeitig bis zum 31.12.2014
» verlängert.
Nur zur Vorabinfo:
Auch wenn es hier um einen sbM geht gehört es vorrangig zum „Rechtsgeschäft“ des Personalrates hier zu prüfen und ggf. zuzustimmen.

» Der Mitarbeiter gilt als überaus kompetent und zuverlässig.
» Fehlzeiten gab es in den letzten 15 Monaten keine. Nunmehr ist der
» Mitarbeiter kurzzeitig krank und der AG hat entschieden, keinen
» Dauerarbeitsvertrag ab 01.01.2015 auszuhändigen.
Hier wäre ein Ansatz möglicherweise vorhanden wenn Indizien gemäß AGG vorliegen, dass der AG den Dauer-AP wegen der Behinderung und den daraus resultierenden Krankheitstagen verweigert.
Rechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch nehmen!

» (Eine weitere Befristung ist gesetzlich ausgeschlossen!)
Das hängt mit dem TzBefrG § 14 Abs. 2 zusammen.
Sicherheitshalber mal die genauen Daten überprüfen ob nicht durch Fehler der Personalstelle bereits ein Rechtsanspruch auf Dauerbeschäftigung besteht. Kommt öfter vor als man denkt. ;-)
Rechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch nehmen!

» Frage:
» Gibt es ein Urteil oder sonstige Literatur, mit der ich meinen AG
» überzeugen kann, dieses Vorhaben so nicht umzusetzen>
Möglicherweise geben eure Fürsorge- oder Teilhaberichtlinien was her.
Desweiteren könnte der PR die Systematik der befristeten Stellen aufgreifen.

» Es kann doch nicht sein, dass -gerade im öffentlichen Bereich, Stellen
» ständig einer Befristung unterliegen und wenn das Gesetz greifen würde;
» schwupps, kommt ein/e neue/r Mitarbeiter/in.
Da gebe ich dir völlig Recht.
Gewerkschaftlich oder politisch kann man ggf. mittelfristig was erreichen.
Ruhig mal einen Brief an „höhere“ Stellen wie z.B. Behindertenbeauftragte schreiben.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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