Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden? (Allgemeines)

Troxi, NRW, Thursday, 26.06.2014, 12:05 (vor 4501 Tagen)

Eine behinderte (gleichgestellte) Kollegin möchte, nach langer Krankheit, eine von der Krankenkasse und ihrem Arzt befürwortete stufenweise Wiedereingliederung in Anspruch nehmen.
Ihr Arbeitgeber lehnt diese Maßnahme (vorerst) ohne Begründung ab.
Dies hat er der Kollegin allerdings nur mündlich mitgeteilt.
Darf der Arbeitgeber eine Wiedereingliederung überhaupt ablehen>
Wenn ja, welche Gründe gäbe es für den AG, die eine Ablehnung gerechtfertigten>

Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden?

Troxi, NRW, Thursday, 26.06.2014, 14:23 (vor 4501 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke, Hans-Peter!
Das Hamburger Modell war mir soweit bekannt, allerdings hat mich da der Zusatz ,,Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich." irritiert. Die Krankenkasse hat ja längst zugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich. Was ich allerdings nicht wusste, war die neue Rechtssprechung dazu, auf die in deinem Link hingewiesen wird.
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist der AG verpflichtet, der Wiedereingliederung zuzustimmen>! Ich bin bei solchen Sachen immer sehr misstrauisch und suche immer nach Fallstricken, über die die KollegInnen stolpern könnten.

Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 26.06.2014, 14:40 (vor 4501 Tagen) @ Troxi

Hallo Troxi,

» Das Hamburger Modell war mir soweit bekannt, allerdings hat mich da der
» Zusatz ,,Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der
» Maßnahme erforderlich." irritiert. Die Krankenkasse hat ja längst
» zugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich. Was ich allerdings nicht
» wusste, war die neue Rechtssprechung dazu, auf die in deinem Link
» hingewiesen wird.
» Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist der AG verpflichtet, der
» Wiedereingliederung zuzustimmen>! Ich bin bei solchen Sachen immer sehr
» misstrauisch und suche immer nach Fallstricken, über die die KollegInnen
» stolpern könnten.

Ich denke, dass hilft dir auch noch weiter:
http://www.schwbv.de/urteile/66.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 28.06.2014, 11:56 (vor 4499 Tagen) @ Troxi

Hallo Troxi,

» Die Krankenkasse hat ja längstzugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich.
Hier stellt sich, unabhängig vom rechtlichen Status, die Frage warum er sich sperrt.
Unwissenheit> Schlechte Erfahrung>
Normalerweise hat der AG was davon.
Der Koll. arbeitet (wenn auch eingeschränkt) und der AG muss nichts dafür zahlen, denn der Koll. bleibt ja weiter im Krankengeld.

Ein weiterer Aspekt wäre hier BEM.
Ich gehe davon aus, dass der Koll. ein Aspirant dafür wäre.
Im Rahmen des BEM fällt es dem AG schwer gegen eine Eingliederung zu argumentieren.

Da dies nicht nur schwerbehinderte Menschen betrifft sollte schleunigst der BR aktiv werden und (falls nicht vorhanden) eine BV zum BEM abschließen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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