Wann beginnt die Amtszeit nach der Wahl (Wahlen)

Daniel1974, NRW, Tuesday, 08.07.2014, 14:11 (vor 4488 Tagen)

Gemäß § 94 Abs. 7 Satz 1 und 2 SGB IX beträgt die Amtszeit der SBV 4 Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn die Amtszeit der bisherigen SBV noch nicht beendet ist, mit deren Ablauf.

Die letzte Wahl der SBV hat am 17.11.2010 stattgefunden. An diesem Tag wurde auch das Wahlergebnis mit Aushang bekanntgegeben. Begann somit die Amtzeit am 17.11.2010 oder ist in diesen Fällen die zweiwöchige Aushangfrist abzuwarten>

Endet die Amtszeit am 16.11.2014 oder erst zum 30.11.2014>


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