Wann beginnt die Amtszeit nach der Wahl (Wahlen)
» Gemäß § 94 Abs. 7 Satz 1 und 2 SGB IX beträgt die Amtszeit der SBV 4 Jahre.
» Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn die Amtszeit
» der bisherigen SBV noch nicht beendet ist, mit deren Ablauf.
»
» Die letzte Wahl der SBV hat am 17.11.2010 stattgefunden. An diesem Tag
» wurde auch das Wahlergebnis mit Aushang bekanntgegeben. Begann somit die
» Amtzeit am 17.11.2010 oder ist in diesen Fällen die zweiwöchige
» Aushangfrist abzuwarten>
»
» Endet die Amtszeit am 16.11.2014 oder erst zum 30.11.2014>
HAllo,
die Amtszeit der SBV beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist die Amtszeit der bisherigen SBV in diesem Zeitpunkt noch nicht beendet, beginnt sie mit deren Ablauf.
Gruß sbvaachen
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sbvaachen