Rückkehrgespräch (BEM)

David ⌂, NRW, Friday, 18.11.2005, 21:45 (vor 6741 Tagen) @ Rudi

Hallo Rudi,

zwar nehme ich an das Du den 84er kennst, aber trotzdem weise ich noch einmal darauf hin und empfehle Dir damit auf Euren BR zuzugehen


§ 84
Prävention


(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.


Schau Dir bitte dazu auch die Seite 26 (§ 84)auf der Musterkommentierung von Düwell an und gehe mit Deinem BR nach Absprache gemeinsam auf den AG zu. Sollte es in Deinem Betrieb auch einen betriebsärztlichen Dienst geben, so geh auch auf diesen mit überzeugender Argumentation zu. Sicherlich ist es auch wichtig einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung in Erwägung zu ziehen.

Gruß David
VP Schwb


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