Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat (Wahlen)

oldie, Niedersachsen, Wednesday, 16.07.2014, 10:27 (vor 4480 Tagen)

....ich hab mal nur eine kurze Verständnis Frage. Die nicht Wählbarkeit von Stadt- bzw. Gemeinderäten bezieht sich doch nur auf die Personen die in derselben Kommune beschäftigt sind, oder seh´ ich das falsch>

Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat

WoBi, Wednesday, 16.07.2014, 14:01 (vor 4480 Tagen) @ oldie

» ....ich hab mal nur eine kurze Verständnis Frage. Die nicht Wählbarkeit von
» Stadt- bzw. Gemeinderäten bezieht sich doch nur auf die Personen die in
» derselben Kommune beschäftigt sind, oder seh´ ich das falsch>

Hallo,
nehme mal an, die Frage bezieht sich auf die Wahl als SBV. Daraus ergibt sich die eigentliche Ausgangsfrage: Kann den ein Mitarbeiter/Mitarbeiterin einer Gemeinde in den Gemeinderat gewählt werden>
Nein - Das würde gegen die GemO verstoßen. http://dejure.org/gesetze/GemO/29.html
Wahlberechtigt sind Beschäftigte im Betrieb.

--
Gruß
Wolfgang

Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat

zicko, Bayern, Wednesday, 16.07.2014, 16:03 (vor 4480 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

es muß jedoch folgender Zusatz im Text beachtet werden:
"Satz 1 findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten."
Z.B. dürfen Bauhofmitarbeiter sehr wohl in den Gemeinderat gewählt werden.

Schöne Grüße
zicko

Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 16.07.2014, 18:00 (vor 4480 Tagen) @ oldie

» ....ich hab mal nur eine kurze Verständnis Frage. Die nicht Wählbarkeit von
» Stadt- bzw. Gemeinderäten bezieht sich doch nur auf die Personen die in
» derselben Kommune beschäftigt sind, oder seh´ ich das falsch>

http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6919#p6925
Ob das in Niedersachsen auch so gillt musst du im dortigen PersVG nachschlagen!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat

oldie, Niedersachsen, Wednesday, 16.07.2014, 20:23 (vor 4480 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

...erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich will meine Frage aber noch mal präzisieren.
unter http://www.schwbv.de/wahlen.html -- wer kann gewählt werden--- steht
Nicht wählbar (passives Wahlrecht):
- BASchwb (Beschluss des VG Aachen 25.11.1999 -16 K 317/99)
- Mitglieder im Stadt- bzw. Gemeinderat sind nicht wählbar

und dieser Satz hat mich halt etwas irritiert. Denn warum sollte der/die SBV in der Firma XY nicht im Stadtrat sein dürfen. Ich denke ich habe den Satz schon richtig verstanden, aber ich wollte halt nur auf Nummer sicher gehen ;-)

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