Integrationsteam (BEM)

Ola, Berlin, Thursday, 17.07.2014, 09:35 (vor 3580 Tagen) @ Ulli SBV

» Hallo zusammen,
»
» wir schreiben gerade eine neue DV BEM und sind dabei über folgende Frage
» gestolpert:
»
» Darf der Betroffene das komplette BEM Team austauschen> Oder muss
» wenigstens der Vertreter von arbeitgeberseite bestehen bleiben>
»
» Der Betroffene kann ja jederzeit Leute ausschließen und andere
» Vertrauenspersonen dazu holen. Wir haben ein festes BEM Team bei uns und
» haben uns eben gefragt,ob wir alle ausgetauscht werden können.
»
» VG

Hallo Ulli!
Also rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass der Betroffene alle Mitglieder austauschen lassen kann, außer den Arbeitgebervertreter. Der ist ja als Verwaltungspensum vom Arbeitgeber hoffentlich nach dem § 98 SGB IX ausgewählt und zugeteilt worden. Da der auch der Einzige ist, der in den innerbetrieblichen Ablauf auf Arbeitgeberseite eingebunden ist, kann der glaube ich nicht ausgetauscht werden. Wenn er einen Vertreter hat, könnte der ja an dem BEM-Team teilnehmen. Man sollte als SBV auch darauf drängen, dass man ein Mitspracherecht im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei Auswahl des Arbeitgebervertreters hat um solche Schwierigkeiten, wie Du sie nun hast zumindest bei dieser Besetzung zu verhindern. Wenns denn kein Schwerbehinderter ist, dann doch wenigstens einer, der soziale Kompetenz hat oder selbst Bezug zu Schwerbehinderten hat. Ich würde dem betroffenen Kollegen auch klar machen, dass der Austausch des gesamten BEM- Teams für ihn auch negativ sein kann, weil die dann neu zusammenkommenden Personen zwar ihm gegenüber eventuell unvoreingenommener sind, aber eben auch vielleicht nicht als Team zusammenarbeiten können und die schon erarbeiteten positiven allgemeinen Ziele (Was will ich als Betreib/ Gremium grundsätzlich mit dem BEM-Team für meine Mitarbeiter erreichen) verloren gehen. Will derjenige das> LG Ola


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