Integrationsteam (BEM)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 17.07.2014, 12:54 (vor 3580 Tagen) @ Ulli SBV

Hallo Ulli,

» Hallo zusammen,
»
» wir schreiben gerade eine neue DV BEM und sind dabei über folgende Frage
» gestolpert:
»
» Darf der Betroffene das komplette BEM Team austauschen> Oder muss
» wenigstens der Vertreter von arbeitgeberseite bestehen bleiben>
»

Nein. Der betroffende kann die Teilnahme eines BR und/oder der SBV, falls schwerbehindert, beim Gespräch ablehnen. Er kann aber nicht den Arbeitgebervertreter ablehnen. Im Extremfall führt er dann das BEM Gespräch mit dem AGvertreter alleine.
Allerdings kann/muss der AG gemäß § 84(1) SGB IX auf jeden Fall den BR über den Fall informieren. Das kann der Betroffende nicht verhindern
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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