Wahlen (Wahlen)

Heinrich, Monday, 21.07.2014, 19:26 (vor 4475 Tagen) @ Tommi

Hallo,

hast Du wirklich RICHTIG gelesen>

Ich glaube NEIN!

Denn:
Hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden und war die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung kürzer als ein Jahr, so wird erst zum nächsten regelmäßigen Wahltermin neu gewählt.
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wann_wird_gewaehlt

Also Dezember 2012 bedeutet doch, dass es MEHR/LÄNGER als in Jahr = 12 Monte her ist, seit dem Du gewählt wurdest.

Fazit: Es MUSS definitiv 2014 NEU gewählt werden, da die Amtszeit am 30.11.2014 abläuft.


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