Wahlen (Wahlen)
Hallo,
hast Du wirklich RICHTIG gelesen>
Ich glaube NEIN!
Denn:
Hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden und war die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung kürzer als ein Jahr, so wird erst zum nächsten regelmäßigen Wahltermin neu gewählt.
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wann_wird_gewaehlt
Also Dezember 2012 bedeutet doch, dass es MEHR/LÄNGER als in Jahr = 12 Monte her ist, seit dem Du gewählt wurdest.
Fazit: Es MUSS definitiv 2014 NEU gewählt werden, da die Amtszeit am 30.11.2014 abläuft.