TVöD: Dienstvereinbarung (TVöD / TV-L)

hackenberger, Thursday, 24.11.2005, 09:08 (vor 6735 Tagen) @ merlincc8

Hallo merlincc8,

erst einmal ein Hinweis/Tipp. Bei Deiner Aussage "100 % Erwerbsminderung" meinst Du vermutlich GdB 100. Hier sollten wir selbst auf richtige Nennung achten. Denn es ist ein riesiger Unterschied ob ich von einem GdB 100 spreche oder von einer 100% Erwerbsminderung. Bei dem letzteren wäre die/der Betroffene nicht mehr arbeitsfähig. Solche falschen Bezeichnungen führen leider immer wieder dazu, dass der falsche Eindruck bei Nichtbetroffenen entsteht.

So nun zu Deinem eigentlichen Themas:

Grundsätzlich hättest Du die folgenden Möglichkeiten gehabt:

- TOP für die BR-Sitzung auf welcher die BV/DV verabschiedet werden sollte einzubringen, dass hier nachverhandelt werden müsste um die besonderen Belange der Schwerbehinderten zu berücksichtigen.

- Sollte der BR/PR dieser Bitte/ diesem Antrag der SchwbV nicht nachkommen, Hinweis, dass der BR/PR hier seine Pflichten aus BetrVG/PersVG nicht nachkommen und man daher den Beschluss gem. § 95 SGB IX aussetzen wird. Das führt dazu, dass der BR/PR das Thema innerhalb von 7 Tagen erneut behandeln/beraten/abstimmen muss.

- Die Maßnahme des AG 8hier Umsetzung der BV/DV) gem. § 95 SGB IX aussetzen lassen, mit der gleichen Begründung.

Weiter, sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen und Du Nachteile für Schwerbehinderte siehst, gilt zum einen weiterhin das Gesetz. Also der AG muss gem. SGB IX entsprechend handeln, so dass Schwerbehinderte nicht benachteiligt werden.

Im schlimmsten Falle muss man per arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren den AG hierzu bewegen.


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