TVöD: Dienstvereinbarung (TVöD / TV-L)

hackenberger, Saturday, 24.11.2007, 21:02 (vor 6005 Tagen) @ merlincc8

Hallo merlincc8,


zum einen, der AG muss (zwingend) den § 81 (4) beachten und anwenden. Dieses gilt für seine Pflichten und ganz besonders aber für die sich hieraus ergebenen Rechte der Schwerbehinderten. Unterlässt er dieses kann der Schwerbehinderte oder der BR den AG wegen Diskriminierung gem. AGG verklagen.

Zum Thema "Integrationsvereinbarung" lese doch einmal hier und hier!


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