Änderungsantrag erfolgreich - Neuer Steuerfreibetrag ab wann? (Wahlen)
Hallo,
es ist uninteressant, was auf dem Ausweis als Gültigkeit steht.
Maßgeblich ist allein das Datum des Beginns der Schwerbehinderteneigenschaft auf dem Bescheid.
Ist der Bescheid rückwirkend, kann grundsätzlich auch der Steuerfreibetrag ab dem Bescheiddatum geltend gemacht werden - aber nur für die Jahre, für die noch kein Steuerbescheid ergangen ist.
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&Tschüß
Wolfgang