Änderungsantrag erfolgreich - Neuer Steuerfreibetrag ab wann? (Wahlen)
Hallo zusammen,
nur zur Korrektur aus eigener Erfahrung...
Geltendmachung von Freibeträgen im Steuerrecht... 3 Jahre rückwirkend ist möglich, wenn der Bescheid über den GdB auch entsprechend rückwirkend erteilt wurde. Es ist dabei unerheblich, ob bereits ein Steuerbescheid erteilt wurde. Man stellt dann einfach einen Antrag auf Korrektur des bereits ergangenen Steuerbescheides...
LG
Birgit
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MfG
Birgit