Versetziung eines Vorarbeiters mit GdB 60 in die Produktion (Allgemeines)
Hallo,
wenn der AG nicht einsichtig ist, bleibt Dir nur übrig, den Vollzug der Maßnahme gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 gegenüber dem AG auszusetzen und die Nachholung der Information und Anhörung zu fordern.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html
Außerdem kannst Du verlangen, daß der AG das Integrationsamt einschaltet.
Da es sich nach deiner Schilderung mindestens um eine Versetzung handelt, kann der BR dieser Maßnahme auch gem. § 99 Abs. 2 Satz 1 BetrVG widersprechen. Die Nichtbeteiligung der SBV ist ein "Gesetzesverstoss", der den BR zur Ablehnung berechtigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Außerdem wäre noch zu prüfen, ob die neue Tätigkeit überhaupt durch den Arbeitsvertrag des AN gedeckt ist. Falls nicht,müßte der AG eine Änderungskündigung aussprechen, bei der er ebenfalls vorher SBV und IA zwingend beteiligen muß (und bei der der BR Mitbestimmung gem. § 102 BetrVG hätte).
--
&Tschüß
Wolfgang