Abordnung (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
danke für deine Antworten.
» nein! Du/ die SchwbV benötigt kein schriftliches Mandat/Auftrag eines
» Betroffenen. Sie benötigt noch nicht einmal einen Auftrag, sofern sie
» Unregelmäßigkeiten/Themen erkennt welche in ihren Aufgabenbereich gem SGB
» IX fallen kann und sollte sie tätig werden. Es macht aber eigentlich immer
» Sinn den Betroffen zu fragen und über die beabsichtigten Maßnahmen zu
» informieren.
Ich habe mir mittlerweile das Mandat (nachträglich)schriftlich bescheinigen lassen (Man weiß ja nie ob ich es evtl. doch mal brauche.).
» Hier bist Du ja aber selbst Betroffener. Was sagt/unternimmt den die
» Stufenvertretung Bezirks-/Hauptschwerbehindertenvertretung in dieser
» Sache>
Die hat von dieser Sache noch gar keine Kenntnis. Ich muss erst mal rausfinden wer oder wo diese überhaupt ist. Werd ich aber gleich am Montag machen.
Gruß Micha