Abordnung (Allgemeines)

xmicha, Trier, Saturday, 26.11.2005, 17:38 (vor 6733 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für deine Antworten.

» nein! Du/ die SchwbV benötigt kein schriftliches Mandat/Auftrag eines
» Betroffenen. Sie benötigt noch nicht einmal einen Auftrag, sofern sie
» Unregelmäßigkeiten/Themen erkennt welche in ihren Aufgabenbereich gem SGB
» IX fallen kann und sollte sie tätig werden. Es macht aber eigentlich immer
» Sinn den Betroffen zu fragen und über die beabsichtigten Maßnahmen zu
» informieren.
Ich habe mir mittlerweile das Mandat (nachträglich)schriftlich bescheinigen lassen (Man weiß ja nie ob ich es evtl. doch mal brauche.).

» Hier bist Du ja aber selbst Betroffener. Was sagt/unternimmt den die
» Stufenvertretung Bezirks-/Hauptschwerbehindertenvertretung in dieser
» Sache>
Die hat von dieser Sache noch gar keine Kenntnis. Ich muss erst mal rausfinden wer oder wo diese überhaupt ist. Werd ich aber gleich am Montag machen.
Gruß Micha


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