Beschlüsse Personalrat (Wahlen)
Hallo Jürgen,
> kann der Personalrat Beschlüsse fassen ohne Rücksicht auf die Wünsche des Schwerbehindertenvertrauensmann? Bzw. Wünsche des Schwerbehindertenvertrauensmann zwar aufnemen aber einfach ändern und darüber beschliesen?
Ja, nach Prüfung bzw. Diskussion der von der SBV vorgebrachten Einwände.
> Ich bat darum, dass folgender $ in die DV mit rein soll:
> "Bei Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten ist, gem § 95 II SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören."
> In der Personalratssitzung wurde jedoch beschlossen (ohne mein Einverständnis), dass nur folgender Satz genommen werden soll. "Bei Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten ist gem. §95 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten. Auf Wunsch des Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung zu hören."
Es ist rechtlich völlig unerheblich welche der beiden Varianten im Papier steht!
Das Gesetz ist ranghöher im rechtlichen Sinne als eine Dienstvereinbarung.
Und im Gesetz steht:
(2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
Das bedeutet, dass hier nicht nur "Beschwerden" (wie in euerem Satz) sondern alle Angelegenheiten abgedeckt sind.
> Im Grundsatz ist nichts dagegen einzuwenden, auch wenn es rechtlich nicht korrekt ist, jedoch frag ioch mich ob der Personarat darüber entscheiden darf.
Ja, darf er. Aber wie oben beschrieben hat es keinerlei Auswirkungen.
Eine fundierte Grundausbildung (SBV 1+2) würde dir sowohl deine Rolle als SBV auch die Rolle des PR aufzeigen und somit mehr Sicherheit im Alltag vermitteln. Dann würden dich solche "Kleinigkeiten" nicht groß aufregen, denn du wüsstest dies dann im rechtlichen Gesamtzusammenhang sehen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter