Beschlüsse Personalrat (Wahlen)
Hallo,
eigentlich solltest Du die Frage schon selbst beantworten können mit der von dir zitierten Vorschrift und der dazu vorhandenen Kommentierung.
Anhörung ist Anhörung und keine Mitbestimmung oder gar Vetorecht.
Wenn deine Argumente und Vorschläge "angehört" wurden vom Gremium, kann das Gremium diese Argumente und Vorschläge frei würdigen. Zwischen voller Zustimmung und kompletter Ablehnung ist dann jeder beschluß zulässig.
Wenn Du mit dem Beschluß unzufrieden bist, mußt Du halt von deinem Aussetzungsrecht Gebrauch machen und eine erneute Verständigung versuchen.
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&Tschüß
Wolfgang