Anzahl der Unterstützung-Unterschriften für den SBV (Wahlen)

sbv-ralf, Hattingen, Wednesday, 27.08.2014, 18:06 (vor 3502 Tagen)

Jeder Wahlvorschlag muß von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

So sagt der Gesetzestext.

Unsere (Meine) Frage:

Wenn z.b. 300 schwerbehinderte Menschen wählen dürfen, müssten für einen Kandidaten mindestens (1/20) = 60 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorhanden sein!?

Es heisst aber auch: mindestens jedoch 3 Wahlberechtigte.

Also, reichen schon 3 Unterschriften, oder müssen mindestens die 1/20 aller Wahlberechtigten erreicht werden!?

So ganz eindeutig ist uns der Gesetzestext nicht!?

Besten Dank und viele Grüße
Ralf


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