Kandidatur (Wahlen)
Guten Morgen,liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein Problem zum "vereinfachten Wahlrecht". Stimmt es, dass die schriftliche Kandidatur inklusive der Unterstützerunterschriften erst in der Wahlversammlung beim Wahlleiter abgegeben werden.
Oder wurde eine gesetzlich andere Regelung gefunden. Hab zu diesem Thema nix genaues gefunden. Wir planen die Wahlversammlung zum 31.10.2014.
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß onkel
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carpe diem!