Kandidatur (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 28.08.2014, 07:23 (vor 4437 Tagen) @ onkel

Stimmt es, dass die schriftliche Kandidatur inklusive der Unterstützerunterschriften erst in der Wahlversammlung beim Wahlleiter abgegeben werden.
Oder wurde eine gesetzlich andere Regelung gefunden. Hab zu diesem Thema nix genaues gefunden. Wir planen die Wahlversammlung zum 31.10.2014.

Du hast den Unterschied der beiden Wahlverfahren noch nicht verstanden.
Es gibt entweder eine Wahlversammlung (vereinfachtes WV) oder einen Wahlvorstand der das förmliche WV einleitet.
Bei ersterem wird in der Wahlversammlung der Kandidat vorgeschlagen und in der Versammlung direkt gewählt.
Bei zweiterem sammelt der Kandidat Stützunterschriften und übergibt diese dem Wahlvorstand. Dieser fertigt dann erst Stimmzettel usw.


Fazit: Lies erst mal die notwendigen §§ um festzustellen welches Wahlverfahren du anwenden musst.
Genaueres auch unter dem Link "Wahlen".

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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