Präventionsverfahren (Gesamt-Konzern-SBV)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 07.09.2014, 12:48 (vor 4426 Tagen) @ Boro

Hallo Thomas,

Ich bin SBV in einem Standort der Firma, inMünchen. Es gibt einen GSBV, in Lübbeck. Jetzt wird es Präventionsverfahren in meiner eigenen Sache beim Integrationsamt geben. Mein AG verweigert die Teilnahme des GSBV mit der Begründung, dass es meinerseits kein Anspruch auf die Teilnahme des GSBV gibt. Wenn ich einen SBV-Vertreter beim Verfahren dabei haben will, muss das mein SBV-Vertreter vor Ort machen.

Die GSBV vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen auf ihrer Ebene nur hilfsweise, nämlich insoweit, als die Interessen nicht von der SBV des jeweiligen Betriebes oder der Dienststelle wahrgenommen werden können (Abs. 6 Satz 1, 1. Alt).

Gibt es für mich einen Anspruch darauf, den nächst "höheren" in der Hierachie zu beauftragen?

Ein Anspruch darauf ist aus dem SGB IX nicht abzuleiten.
Höchstens in einer BV bzw. IV könnte diesbezüglich eine Regelung getroffen werden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion