Bekanntgabe der Bewerber, Formvorgaben, Abweichung möglich? (Wahlen)

Drechsler, Monday, 08.09.2014, 16:59 (vor 4426 Tagen)

Hallo,

es geht um die Form der Bekanntgabe der Bewerber. Formular BIH SB sepzial (seite 87)ist uns klar und bekannt. Jetzt haben wir den Fall von einer Bewerberin, welche bisher schon als Stellvertrerin tätig war und eine Kollegin, welche sich neu aufstellen lässt. Bei beiden ist der Umstand, dass sie vor sehr kurzer Zeit geheiratet haben.
Besonders für die bisherige Stellv. ist es, daher sehr zum Nachteil, da sie keiner unter diesem neuen Namen kennt.
Daher die Frage, könnte bei der Bekanntgabe der Bewerber für diese beiden, der ehem. Name ergänzt werden? Es wäre an dieser Stelle, für keinen Bewerber von Nach oder Vorteil. Auf dem Stimmzettel, wäre es nicht so vertretbar, daher wenigens die Möglichkeit bei Bekanntgabe. Noch als Anmerkung wir haben 500 wahlberechtigte Schwerbehinderte und werden 12 Stellv. aufstellen und haben bereits ca 18 Bewerber.


Danke für die Hilfe
Drechsler


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