Bekanntgabe der Bewerber, Formvorgaben, Abweichung möglich? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 08.09.2014, 17:18 (vor 4426 Tagen) @ Drechsler

Hallo,

ich sehe nicht, wie sich Dein Wunsch mit den Wahlvorschriften vereinbaren läßt.

Die bewerberin kann ja auf ihren alten Namen im "Wahlkampf" hinweisen, aber in offiziellen Wahlverlautbarungen hat das mE nix zu suchen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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