Befristeter MA Kandidat bei Wahl (Wahlen)

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Thursday, 11.09.2014, 14:31 (vor 4423 Tagen)

Hallo Zusammen,

mir ist zwar kalr, dass alle Beschäftigten auch befristet Beschäftigte wählen können aber wie sieht es aus, wenn der befriste Beschäftigte dessen Vertrag am Anfang 2015 endetsich aufstellen lässt.

Dann muss danach wieder neu gewählt werden oder kann man dann vornrein einen Stellvertreter mehr aufstellen falls genügend Interessenten da sind?

Danke für Eure Unterstützung

P.S.: trotz Seminar habe ich dieses Zenario vergessen. :-D

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Grüßle Oli

Befristeter MA Kandidat bei Wahl

morgenröte, NRW, Thursday, 11.09.2014, 15:45 (vor 4423 Tagen) @ okonzelmann

Hallo okonzelmann,

mit dem befristeten Ende seiner Arbeitsvertrages erlischt auch sein Mandat. In dem Fall rückt der nächste Stellvertreter auf. Erst wenn es kein Stellvertreter mehr gibt, muß nachgewählt werden.

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Gruß
Morgenröte

Befristeter MA Kandidat bei Wahl

Monica99, Thursday, 11.09.2014, 15:48 (vor 4423 Tagen) @ okonzelmann

Hallo,

die Antwort findet mach zwar auch mit der Suchfunktion, da nicht neu.

Doch hier nochmals ;-) . Der Arbeitsvertrag endet, sofern nicht verlängert oder entfristet ganz 'normal'. Damit endet dann auch das Mandat und sofern er SBV war, rückt der Stelli nach.

Klar kann und sollte man dieses ggf bei der Anzahl der Stelli mit beachten.

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mfg Monica

Befristeter MA Kandidat bei Wahl

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Tuesday, 16.09.2014, 11:15 (vor 4418 Tagen) @ Monica99

Danke für die schnelle Antworten von Euch :-P

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Grüßle Oli

Befristeter MA Kandidat bei Wahl

morgenröte, NRW, Tuesday, 16.09.2014, 14:14 (vor 4418 Tagen) @ okonzelmann

Hallo Mitstreiter,

unter "Wahlen" (linke Spalte) habe ich folgendes gefunden:

Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Beschäftigten (auch solche mit Personalgestellungsverträgen) die auch in den Betriebs-, Personal­ oder Richterrat gewählt werden können. Das heißt: Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert sein.
Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis
- eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit (Im ÖD gelten hier z.T. andere Fristen)
- keine Leitende-Angestellten-Funktion (siehe BetrVG § 5 Abs. 3+4)
- Merkmale zum passivem Wahlrecht

wie ist das zu verstehen?
Vielen Dank!

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Gruß
Morgenröte

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