Doppelmandat - fehlende Information und Beteiligung (Kündigung)

Ironie, Tuesday, 23.09.2014, 12:19 (vor 3511 Tagen)

Guten Tag,

seit Mai habe ich das Doppelmandat SBV/BR inne.

Nun kam es zu folgender Situation:
Ein Schwerbehinderter, in dessen Bewerbungsrunde
ich eingebunden war, wurde entlassen.

Zuvor hatten zwei Personalgespräche stattgefunden,
an denen jeweils ein BR-Mitglied teilgenommen hatte.
Von diesen beiden Gesprächen habe ich nicht erfahren,
sondern ich wurde nur über die Kündigung informiert.

Insofern habe ich bei der Personalabteilung angemahnt,
dass ich über diese beiden Gespräche informiert und auch
dazu hätte eingeladen werden müssen.

Daraufhin wurde mir von Seiten der Personalabteilung beschieden,
dass ich aufgrund meiner Betriebsratszugehörigkeit weder informiert
noch beteiligt hätte werden müssen, sie begründete dies mit
folgendem Urteil:

LAG München 5 Sa 419/89

Leitsatz:

1. Der Arbeitgeber muß die Schwerbehindertenvertretung nur in
den Angelegenheiten unterrichten und vor der Entscheidung hören,
die sich auf Schwerbehinderte als solche beziehen oder durch
die Schwerbehinderte anders als die sonstigen Arbeitnehmer berührt
werden.

2. Ist der Vertrauensmann der Schwerbehinderten Mitglied des
Betriebsrats, muß er sich die Kenntnis dessen zurechnen lassen,
was er bei der Anhörung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber
erfahren hat.

….

Das Urteil ist auch hier in der Sammlung.

Muss ich dies so hinnehmen?
Eine Langfassung dieses Urteils habe ich bislang noch nicht finden
können.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Vielen Dank!

Ironie


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