Doppelmandat - fehlende Information und Beteiligung (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 23.09.2014, 16:32 (vor 3511 Tagen) @ Ironie

Nun kam es zu folgender Situation:
Ein Schwerbehinderter, in dessen Bewerbungsrunde
ich eingebunden war, wurde entlassen.

Versteh ich nicht. Bewerberrunde - entlassen???
Wie lange war er denn bei euch?

Zuvor hatten zwei Personalgespräche stattgefunden,
an denen jeweils ein BR-Mitglied teilgenommen hatte.
Von diesen beiden Gesprächen habe ich nicht erfahren,
sondern ich wurde nur über die Kündigung informiert.

Hier liegt bereits der erste Verstoß des AG gemäß § 84(1) SGB IX und § 95 (2) vor!

Insofern habe ich bei der Personalabteilung angemahnt,
dass ich über diese beiden Gespräche informiert und auch
dazu hätte eingeladen werden müssen.

Richtig!

Daraufhin wurde mir von Seiten der Personalabteilung beschieden,
dass ich aufgrund meiner Betriebsratszugehörigkeit weder informiert
noch beteiligt hätte werden müssen, sie begründete dies mit
folgendem Urteil:
LAG München 5 Sa 419/89

Da liegen eure Personaler aber gewaltig daneben.

Dies würde ja den § 95(2) SGB IX komplett aushebeln.

Ich denke, dass hier ein Gang zum RA und dann ggf. zum AGr ansteht.
Was zu tun ist (falls keine Einsicht erfolgt) steht unter dem Stichwort "Beschlussverfahren".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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