Seminar (Wahlen)

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 24.09.2014, 15:55 (vor 4410 Tagen) @ Sigurd

Hallo Sigurd,

Es kommt auf den Inhalt (Erforderlichkeit) an, wenn das Seminar so kurz vor dem Ende der Amtsperiode statt findet, dass eine Verwertung der erworbenen Kenntnisse zumindest fraglich ist. (BAG vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88). Hier könnte der AG also evtl. Recht bekommen.

Aber Zum Bsp. auch einen Monat vor den Neuwahlen ist die Teilnahme erforderlich, wenn zu belegen ist, warum das zu erwerbende Wissen noch bis zu Wahl eingesetzt werden kann.

Frage hier doch mal beim LWL nach, sie müssten dir die Frage ja beantworten können, zum einen bieten sie ja das Seminar an und zum anderen sind sie deine Ansprechparter :-) als SBV im allgemeinen.

Achtung:

Kein Anlass ist allerdings die Spekulation auf die Verwertung der Kenntnisse in der kommenden Amtsperiode: Schließlich stellt sich mit jeder Wahl die Frage neu, ob das Amt denn überhaupt wieder eingenommen wird. (BAG vom 7.6.1989 – 7 ABR 26/88)

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


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