Gültigkeit der Wahlvorschlagsliste (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 29.09.2014, 11:24 (vor 4405 Tagen) @ Wahlvorstand CFM

Unter "Wahlen" findest du folgendes Urteil (für dich der rote Text):

Stützunterschriften für Wahlvorschläge zu Schwerbehindertenvertretung im Original einzureichen

Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Nach einem Beschluss des BAG reicht dafür die Einreichung von Telekopien nicht aus.
Der Wahlvorstand müsse das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies sei nur anhand der Originalunterschriften möglich, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Stützunterschriften können sich auf mehreren Blättern befinden
Allerdings, so das BAG weiter, müssten sich nicht sämtliche Stützunterschriften auf demselben Blatt befinden. Es müsse aber gewährleistet sein, dass sich die Unterschriften auf den Wahlvorschlag und nicht auf eine andere Erklärung bezögen. Dies könne beispielsweise durch die körperliche Verbindung mehrerer Blätter oder durch die Angabe eines gemeinsamen Kennworts auf sämtlichen Blättern geschehen.

BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 39_08

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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