Gültigkeit der Wahlvorschlags (Wahlen)
Hallo CFM,
… und was ist mit der "Art der Beschäftigung"? Wenn zur Beschäftigungsart Angaben im Wahlvorschlag fehlen, so ist das vom Wahlvorstand unverzüglich zu monieren gegenüber dem Vertreter des Wahlvorschlags wegen Nachbesserung.
Auf diesem Blatt ist jedoch nirgends ein Datum angegeben...
Das braucht nicht dadiert zu sein. Das schreibt die Wahlordnung nicht vor.
Somit könnte es sich um einen Wahlvorschlag aus der Vergangenheit handeln... Ich würde den Wahlvorschlag ablehnen.
Nur wenn ganz konkrete Anhaltspunkte für eine solche Manipulation vorliegen sollten, bestünde Anlasse für den Wahlvorstand, dieses aufzugreifen bzw. dem nachzugehen, sonst nicht. Das wäre etwa dann der Fall, wenn Personen Stützunterschriften abgegeben hätten, die längst aus dem Betrieb ausgeschieden sind. Reine Mutmaßungen sind unbeachtlich und berechtigen nicht zur Ablehnung.