Fahrgeld für Wähler (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 06.10.2014, 09:40 (vor 4398 Tagen) @ onkel

Muss ein AG an einen wahlberechtigten/schwerbehinderten AN Fahrgeld bezahlen,wenn dieser im tariflichen Urlaub extra für die SBV-Wahl in den Betrieb fährt. Er nimmt nur sein Wahlrecht in Anspruch und fährt nach der Wahl wieder nach Hause.

Ja.

Wenn das jemand definitiv weis, bitte ich auch um ev. gesetzliche Angaben (Wo steht das???).

§ 94 Abs. 6 Satz 2 im SGB IX:
(6) Die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied werden in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Im Übrigen sind die Vorschriften über die Wahlanfechtung, den Wahlschutz und die Wahlkosten bei der Wahl des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates sinngemäß anzuwenden.

Genauer kannst du es nun im Kommentar zum § 44 BetrVG nachlesen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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