Wahlleitung (Wahlen)

Salto, Monday, 06.10.2014, 20:51 (vor 4398 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
kurz vor der SBV-Wahl habe ich etwas im Forum herumgestöbert und bin nun verwirrt.
Folgende Situation: Der SBV (selbst nicht schwerbehindert)lädt zur Wahlversammlung ein. Da er nicht wahlberechtigt ist, darf er nicht teilnehmen auch wenn er wieder kandidieren möchte. Wer leitet denn die Versammlung? Der Kandidat kann doch erst nach einem Vorschlag an dieser Versammlung teilnehmen oder?
Für eine "Entwirrung" bedanke ich mich im voraus.


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